ACHTUNG / zur Beachtung: Die Zulassung erlaubt nur das Üben und Fliegen in der Zeit zwischen Oktober und Februar.
Ausrichtung: Ost bis Süd-Ost Nutzung: nur nach vorheriger Kontaktaufnahme mit Verein
Wir haben vorerst nur eine befristete Zulassung erhalten. Das Gelände unterliegt starken Beschränkungen. Es ist zulassungskritisch! Bitte berücksichtigt diesen Sachverhalt. Folgende Verhaltensregeln sind zu berücksichtigen:
Nutzung nur nach vorheriger Kontaktaufnahme mit Verein
Nutzung nur vom 1.Oktober bis 28.bzw. 29. Februar (wg. Brutzeit bzw. Pferdebeweidung)
Startrichtungen: Ost bis Süd-Ost
Parken der Autos: „Geraffel“ kann zum Fluggelände gefahren werden. Danach Auto auf Parkgelände abstellen (siehe Plan, ca. 400 m) Absperrung des Weges (siehe Plan)
Ggf. Zaun der Pferdekoppel vor Flugbetrieb umlegen und nach Flugbetrieb wieder aufstelle
Nur Gleitschirmbetrieb möglich (keine Tandem, keine Drachen)